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   BFH, 16.11.1989 - IV R 30-31/89, IV R 30/89, IV R 31/89   

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https://dejure.org/1989,19929
BFH, 16.11.1989 - IV R 30-31/89, IV R 30/89, IV R 31/89 (https://dejure.org/1989,19929)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1989 - IV R 30-31/89, IV R 30/89, IV R 31/89 (https://dejure.org/1989,19929)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1989 - IV R 30-31/89, IV R 30/89, IV R 31/89 (https://dejure.org/1989,19929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aktivierung und Bewertung einer Gleisanlage in der Steuerbilanz als selbständiges Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 16.11.1989 - IV R 30/89
    Dieses Rechtsverhältnis stellt trozt der "Verdinglichung" des Erbbaurechtes ein Dauerschuldverhältnis dar, das auf eine rechtlich befristete Nutzungsüberlassung gerichtet und deshalb als schwebendes Geschäft anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Januar 1983 IV R 158/80, BFHE 138, 53, BStBl II 1983, 413; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).

    Die Rechtsprechung hat dies insbesondere für Erschließungsleistungen angenommen, die der Erbbauberechtigte im Interesse des Grundstückseigentümers übernimmt; sie hat hierin eine Vorleistung des Erbbauberechtigten für eine zeitbezogene Gegenleistung des Erbbauverpflichteten gesehen und eine Aktivierung der angefallenen Aufwendungen in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verlangt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; BFH in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).

  • BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Auszug aus BFH, 16.11.1989 - IV R 30/89
    Ob derart vorgezogene Ausgaben zur Erfüllung der eigenen Verpflichtung aus einem schwebenden Dauerschuldverhältnis als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden können oder dies nur möglich ist, wenn eine Vorleistung gegenüber dem Vertragspartner erbracht wird (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. März 1976 IV R 78/72, BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380) bzw. ob gar eine Aktivierung als Anschaffungskosten für ein Nutzungsrecht am Grundstück in Frage kommt, kann hier dahinstehen.
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 20/75

    Zur Aktivierung fertigungsbezogener Vorbereitungskosten als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 16.11.1989 - IV R 30/89
    Die danach gebotene Aktivierung der Ausgaben als Herstellungskosten eines materiellen Wirtschaftsguts geht aber ihrer Erfassung als Bestandteil eines Rechnungsabgrenzungspostens vor (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143, 146, a. E.; Kropff bei Geßler/Hefermehl / Eckhardt / Kropff, Aktiengesetz, § 152 Rdnr. 93).
  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

    Auszug aus BFH, 16.11.1989 - IV R 30/89
    Dieses Rechtsverhältnis stellt trozt der "Verdinglichung" des Erbbaurechtes ein Dauerschuldverhältnis dar, das auf eine rechtlich befristete Nutzungsüberlassung gerichtet und deshalb als schwebendes Geschäft anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Januar 1983 IV R 158/80, BFHE 138, 53, BStBl II 1983, 413; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

    Auszug aus BFH, 16.11.1989 - IV R 30/89
    Die Rechtsprechung hat dies insbesondere für Erschließungsleistungen angenommen, die der Erbbauberechtigte im Interesse des Grundstückseigentümers übernimmt; sie hat hierin eine Vorleistung des Erbbauberechtigten für eine zeitbezogene Gegenleistung des Erbbauverpflichteten gesehen und eine Aktivierung der angefallenen Aufwendungen in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verlangt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; BFH in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
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